Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle präventive Aspekte um einen Brand zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Dieser ist eingeteilt in den baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz. Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die im Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der damit verbundenen Umsetzung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln können die Aufgaben auch durch die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.
Durch gezielte Betreuung im Rahmen der Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten unterstützen wir Sie, Ihr Objekt und Ihre Mitarbeitenden.
Durchführen der Leistungen des Brandschutzbeauftragten ergeben sich aus der DGUV Information 205-003 und vfdb-Richtlinie 12-09/01.